Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Das Ausleihen einer Sache zählt nicht als Eigentumsübergabe. Bei einem Ausleihvertrag bleibt das Eigentum an der Sache beim Verleiher. Der Entleiher erhält lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, ohne dass das Eigentum an der Sache übertragen wird. Eigentumsübergabe erfolgt in der Regel durch einen sogenannten "Übereignungsvertrag", der die Übertragung des Eigentums an einer Sache regelt.
Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]
Eine Sicherungsübereignung ist eine Form der Kreditsicherung im deutschen Recht. Dabei überträgt der Schuldner (Sicherungsgeber) dem Gläubiger (Sicherungsnehmer) das Eigentum an ei... [mehr]
Wenn die Fläche dem Kläger gehörte, er aber nun nicht mehr Eigentümer ist, bedeutet das, dass der Kläger das Eigentum an der Fläche verloren oder übertragen hat. Das... [mehr]
§ 1415 BGB regelt das sogenannte "Verwaltungs- und Verfügungsrecht beim Miteigentum" im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Der genaue Wortlaut lautet: **§ 1415 BGB... [mehr]