Vier typische Rechtsgüter sind: - Leben - Körperliche Unversehrtheit (Gesundheit) - Eigentum - Freiheit (z. B. Bewegungsfreiheit)
Das Ausleihen einer Sache zählt nicht als Eigentumsübergabe. Bei einem Ausleihvertrag bleibt das Eigentum an der Sache beim Verleiher. Der Entleiher erhält lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, ohne dass das Eigentum an der Sache übertragen wird. Eigentumsübergabe erfolgt in der Regel durch einen sogenannten "Übereignungsvertrag", der die Übertragung des Eigentums an einer Sache regelt.
Vier typische Rechtsgüter sind: - Leben - Körperliche Unversehrtheit (Gesundheit) - Eigentum - Freiheit (z. B. Bewegungsfreiheit)
Der Tod einer Berufsbetreuerin und die damit verbundene fehlende Übergabe führen in der Praxis häufig dazu, dass sich die neue Betreuerin oder der neue Betreuer besonders intensiv in de...