Zählt das Ausleihen einer Sache als Eigentumsübergabe?

Antwort

Das Ausleihen einer Sache zählt nicht als Eigentumsübergabe. Bei einem Ausleihvertrag bleibt das Eigentum an der Sache beim Verleiher. Der Entleiher erhält lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum, ohne dass das Eigentum an der Sache übertragen wird. Eigentumsübergabe erfolgt in der Regel durch einen sogenannten "Übereignungsvertrag", der die Übertragung des Eigentums an einer Sache regelt.

KI fragen

Verwandte Fragen

Was ist Nießbrauch?

Nießbrauch ist ein im deutschen Zivilrecht geregeltes Recht, das es einer Person (dem Nießbraucher) erlaubt, eine fremde Sache, zum Beispiel eine Immobilie, zu nutzen und die daraus entste... [mehr]

Darf ich einen Pkw verkaufen, wenn alle Papiere vorliegen, aber ein anderer als Eigentümer eingetragen ist?

Nein, du kannst ein Auto grundsätzlich nur dann rechtmäßig verkaufen, wenn du auch der rechtliche Eigentümer bist oder im Auftrag des Eigentümers handelst. Die Fahrzeugpapier... [mehr]

Welche Pflichten hat der Verkäufer bei Übergabe und Mangelfreiheit?

Der Verkäufer hat im Rahmen eines Kaufvertrags nach deutschem Recht (z. B. §§ 433 ff. BGB) insbesondere zwei zentrale Pflichten: 1. **Übergabepflicht:** Der Verkäufer muss... [mehr]

Was ist ein dingliches Recht?

Ein dingliches Recht ist ein Recht, das einer Person eine unmittelbare Herrschaft über eine Sache (ein „Ding“) verleiht und gegenüber jedermann (also „absolut“) wirkt... [mehr]

Bis wann bleibt die Ware im Eigentum des Lieferanten bei einem Dokumentenakkreditiv?

Bei einem Dokumentenakkreditiv (Letter of Credit, L/C) bleibt die Ware in der Regel bis zur Zahlung bzw. bis zur Annahme der Dokumente durch die Bank Eigentum des Lieferanten (Verkäufers). Das Ei... [mehr]